Informationen zur EUDR und aktuelle Entwicklungen
(Stand: 02.12.2025)
Liebe Kolleg:innen,
die EU-Verordnung 2023/1115 über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) bleibt ein Compliance-Thema für unsere Branche – und damit auch für uns. Ziel ist es, Lieferketten so transparent und nachhaltig zu gestalten, dass nur noch Produkte in die EU gelangen, die entwaldungsfrei, rechtmäßig und vollständig rückverfolgbar sind.
Wir stellen euch dazu ein Schreiben bereit, das ihr Kunden an die Hand geben könnt, wenn ihr danach gefragt werdet!
In unserem offiziellen Informations PDF an Kund:innen erläutern wir klar und nachvollziehbar, wie wir die gesetzlichen Anforderungen umsetzen und welche Produktbereiche betroffen sind.
Wesentliche Punkte daraus:
Zellstoff, Papier, Karton und Pappe fallen grundsätzlich unter die EUDR – reine Recyclingprodukte sind jedoch ausgenommen, was für unser Sortiment relevant ist.
BB_EUDR_Schreiben
Wir setzen konsequent auf FSC®-zertifizierte Materialien und verzichten auf Primärfasern aus nicht rückverfolgbaren Quellen.
Unsere Lieferanten werden strukturiert auf EUDR-Konformität geprüft.
Eine interne Richtlinie und klar definierte Verantwortlichkeiten sichern die Umsetzung.
Damit schaffen wir für unsere Kund:innen Transparenz, Sicherheit und dokumentierte Compliance.
Aktueller Stand laut EUWID
Der aktuelle EUWID-Artikel vom 26.11.2025 weist auf eine wesentliche politische Entwicklung hin:
Das EU-Parlament hat einer weiteren Verschiebung des EUDR-Anwendungsbeginns um ein Jahr zugestimmt.
Weiterer Schritt hin zur Versch…
Große Marktteilnehmer müssten demnach erst ab 30.12.2026, kleine Unternehmen ab 30.06.2027 vollständig erfüllen.
Das Prinzip des Erstinverkehrbringers soll gelten – d. h. die volle Sorgfaltspflicht liegt bei den Unternehmen, die Produkte erstmals in die EU bringen, nicht bei nachgelagerten Akteuren.
Ziel des Aufschubs ist die Stabilisierung des IT-Systems zur Sorgfaltserklärung sowie eine Entlastung kleiner Unternehmen.
Unser Vorgehen im Produktmanagement
Wir bleiben proaktiv, unabhängig davon, ob die politischen Prozesse noch Anpassungen vornehmen:
Wir monitoren Gesetzgebung und Branchenentwicklungen laufend.
Wir stellen sicher, dass alle Sortimentsteile, die theoretisch unter die EUDR fallen könnten, bewertet und korrekt dokumentiert sind.
Wir integrieren Änderungen unmittelbar in unser Sortiment, in die Lieferantenbewertung und in unsere Kundenkommunikation.
Wir bereiten weitere PDF-Informationen für Kund:innen vor, die rechtlich korrekt, verständlich und jederzeit aktuell sind.
Fachinformationen aus Quellen wie EUWID binden wir konsequent ein, um faktenbasiert und belastbar zu agieren.
Fazit
Die EUDR bleibt dynamisch und unkonkret . Auch wenn sich der verbindliche Start verschiebt, treiben wir intern alle nötigen und relevanten Prozesse voran. So stellen wir sicher, dass unser Sortiment auch zukünftig vollständig compliant bleibt und wir unseren Kund:innen klare und verlässliche Informationen liefern.
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